Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) ergeben sich einige Neuerungen bei der Förderung von energieeffizienten Gebäuden und der Nutzung erneuerbarer Wärme. Die BEG fasst die bisher bestehenden insgesamt vier Förderprogramme der KfW und der BAFA zusammen ebenso wie deren zehn Teilprogramme. Damit soll die neue Förderung zu einem höheren Maß an Übersichtlichkeit beitragen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Übersicht über das Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG startet 2021 mit folgenden Sätzen:

  • Wohngebäude (WG)
  • Nichtwohngebäude (NWG)
  • Einzelmaßnahmen (NW+ NWG)

Zu den Vorteilen gehören ein vereinfachtes Antragsverfahren und die Schaffung von Anreizen für die Umsetzung ambitionierterer Maßnahmen. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte des neuen Bundesförderprogramms:

Allgemeine Rahmenbedingungen

  • Angleichung der Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Im Wesentlichen keine Änderungen bei den Anforderungen an Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen im Vergleich zu 2020
  • Höhere Prämien auf den Einsatz Erneuerbarer Energien; neue Boni „Effizienzhaus EE“ und „Effizienzhaus NH“ mit 5 Prozentpunkten in der Sanierung und 2,5 Prozent im Neubau
  • Für alle Förderungen sind Direktzuschüsse oder Kredite mit Tilgungszuschuss wählbar
  • Künftig reicht ein Antrag für die Förderung von Effizienzmaßnahmen (vorher KfW), und Erneuerbaren Energien (vorher BAFA) auf der einen und der energetischen Baubegleitung auf der anderen Seite aus
  • iSFP-Bonus auf die erreichte Förderstufe im individuellen Sanierungsfahrplan in Höhe von 5 Prozentpunkten

Bundesförderung für effiziente Gebäude die Förderung von Wohngebäuden

  • Neu eingeführtes Effizienzhaus 40 in der Sanierung
  • Effizienzhaus 115 entfällt in der Sanierung
  • Höhere Effizienzhaus-Förderung in Neubau und Sanierung, wenn Wärme zu mindestens 55 Prozent aus Erneuerbaren Energien stammt (EE-Paket) oder wenn Nachhaltigkeitszertifizierung durch den Bund vorliegt (NH-Paket)
  • Anforderung von baulichem Wärmeschutz entfällt beim Effizienzhaus Denkmal
  • Neue Förderung von Einzelmaßnahmen für digitale Systeme und Sonnenschutzsysteme in der Sanierung (Smart Home)
  • Höhere Förderung für die energetische Baubegleitung bei Wohngebäuden; diese ist nun abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten
  • Angaben zu Energie- und CO2-Einsparungen sind nun für Evaluation der Förderung erforderlich

Förderung von Nichtwohngebäuden

  • Effizienzgebäude 55 und 40 in der Sanierung und Effizienzgebäude 40 im Neubau eingeführt
  • Effizienzgebäude 70 im Neubau entfällt (NWG)
  • Höhere Effizienzgebäude-Förderung analog zur neuen Förderung bei Wohngebäuden
  • Hallenheizsysteme als Einzelmaßnahme entfallen
  • Neue Baubegleitungsförderung bei Nichtwohngebäuden
  • Einbindung von Energieeffizienz-Experten jetzt auch bei Nichtwohngebäuden obligatorisch

Übersicht der neue Förderhöhen bei Effizienzhäusern und –gebäuden

Die BEG holt eine Erhöhung der Förderung für den Neubau von Nichtwohngebäuden nach, nachdem 2020 eine entsprechende Erhöhung für Wohngebäude und die Sanierung von Nichtwohngebäuden vorgenommen wurde. Folgende Fördersätze sollen nach einem Entwurf der Verbände vom 30.11.2020 für das BEG gelten:

Förderhöhen BEG

Förderhöhen BEG

Eine einmalige Erhöhung der Fördersätze ist möglich, wenn sich ein EE- oder NH-Paket umsetzen lässt. Im Neubau sind das noch einmal 2,5 Prozentpunkte und bei Sanierungen 5 Prozentpunkte. Es ist nicht möglich, die Boni miteinander zu kumulieren.

Im besten Fall lässt sich damit eine Förderhöhe von 50 Prozent erreichen. Bei Wohngebäuden ist die Höhe der förderfähigen Kosten auf 120.000 Euro pro Wohneinheit beschränkt. Beim Effizienzhaus der höchsten Kategorie 40+ und unter Nutzung einer der beiden Pakete bei Sanierungen erhöht sich die Summe auf bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.

Im Falle von Nichtwohngebäuden errechnet sich die maximalen förderfähigen Kosten anhand der m2 und liegt hier bei 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche. Pro Jahr und Zusage ist die Höhe auf 30 Millionen Euro beschränkt.

So hoch fällt die Förderung der Einzelmaßnahmen aus

Wer sich für die Förderung von Einzelmaßnahmen interessiert, für den ändert sich mit der BEG nur wenig. Diese Förderungen bleiben weitgehend mit ihren alten Regelungen erhalten. Eine Änderung ergibt sich trotzdem, denn es erfolgt nun eine Bündelung der Förderungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude . Hier erhalten Interessenten in Bielefeld einen Überblick über die nun geltenden Fördersätze:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle: 20 %
  • Maßnahmen an der Anlagentechnik: 20 % (Heizungen sind ausgenommen)
  • Erneuerbare Heizsysteme und Gas- Hybridheizungen: 20 bis 45 %
  • Maßnahmen im Rahmen der Heizungsoptimierung: 20 %

Hier gilt es wiederum die maximale Höhe der förderfähigen Kosten im Blick zu behalten. Diese liegt bei 60.000 Euro pro Wohngebäude. Beim Nichtwohngebäuden sind es 1000 € pro m2, bezogen auf die Nettogrundfläche. Maximal kann die Förderung 15 Millionen Euro betragen. (NWG)

Förderung im Falle der Baubegleitung

Mit der BEG ergeben sich bei der Förderung der energetischen Baubegleitung in Bielefeld und im restlichen Bundesgebiet einige Änderungen. Dazu gehört die einheitliche Bezuschussung von Leistungen, welche die EnergieeffizienzExperten erbringen. Sie lassen sich  zur Nachweiserstellung und zur Zertifizierung der Nachhaltigkeit hinzuziehen und außerdem begleiten den Bau in energetischer Hinsicht. Hier ist eine Bezuschussung von 50 Prozent der anfallenden Kosten vorgesehen. Eine deutliche Erhöhung legt die BEG bei der maximalen Förderhöhe fest, wenn es um Wohngebäude geht.

Im Falle der Effizienzhäuser liegen die maximal förderfähigen Kosten bei 10.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, sind diese auf 4.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt und dürfen 40.000 Euro nicht übersteigen.

Handelt es sich um Einzelmaßnahmen, die für ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus betragen die maximal förderfähigen Kosten 5.000 Euro im Rahmen der Baubegleitung. Bei Mehrfamilienhäusern sind diese auf 2.000 Euro je Wohneinheit begrenzt und können maximal 20.000 Euro betragen.

Bei nicht zu bewohnenden Gebäuden ist die Förderung der Baubegleitung neu. Hier sind förderfähige Kosten in Höhe von 10 € pro m² Nettogrundfläche bei Effizienzgebäuden vorgesehen, bis zu einer Maximalsumme von 40.000 Euro. Handelt es sich um Einzelmaßnahmen, liegen die förderfähigen Kosten bei 5 € pro m² Nettogrundfläche, bis zu maximal 20.000 Euro.

Zeitliche Umsetzung der BEG

31.12.2020          – Ende der BAFA Förderung „Heizen mit erneuerbaren Energien“

– Ende der BAFA Förderung „Heizungsoptimierung“

– Ende der KFW Förderung Programm 430 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Investitionszuschuss“

01.01.2021         – Start der BAFA Förderung BEG EM „Einzelmaßnahmen“ als Zuschussvariante

30.06.2021          – Ende der KfW Förderung im Programm 151, 152, 153 „Energieeffizientes Bauen und Sanieren – Kredit“

– Ende der KfW Förderung im Programm 267, 277, 278 „Energieeffizientes Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude“

01.07.2021          – Start des KfW Programms BEG NWG „Energieeffiziente Nichtwohngebäude“ als Kredit- und Zuschussvariante

– Start des KfW Programms BEG WG „Energieeffiziente Wohngebäude“ als Kredit- und Zuschussvariante

WICHTIG:

Die hier dargestellten Informationen zur Bundesförderung ergeben sich aus den aktuellen Entwürfen der Förderrichtlinien vom 24.11.2020.
Sie sind daher nicht final und können sich noch verändern. Wir halten Sie auf dem Laufenden oder Schreiben Sie uns einfach an.
Weitere Infos unter folgenden Link. 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat auf der Internetseite die wichtigsten Fragen und Antworten veröffentlicht. Diese finden Sie unter: Antworten zu häufigen Fragen zur Bundesförderung

Weitere Infos werden nach Bekanntgabe der Richtlinien auf den Internetseiten von KfW und BAFA veröffentlicht.