Energieausweis
Sie kennen es selbst. Jeder weiß was das eigene Auto an Kraftstoff verbraucht. Doch was die Wohnung oder das Haus an Energie verbraucht, dass wissen nur die Wenigsten. Bedenken sie, dass in Deutschland immer noch über ein Drittel des Energieverbrauchs auf den Gebäudesektor fallen. Nur wie können Sie rausfinden, ob Ihr Haus effizient ist oder nicht? Hier heißt die Lösung „Energieausweis“. Der Energieausweis gibt Auskunft über die Verbräuche ihres Gebäudes der letzten Jahre. Mit einem Energieausweis können Sie bequem und einfach feststellen, ob ihr Gebäude ein Energiefresser ist oder ob Sie in einem sparsamen Haus leben. Der Energieausweis ist eine Orientierungshilfe zum optimalen Einstieg in die energetische Modernisierung ihres Gebäudes.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
In letzter Zeit hört man immer wieder davon, dass ein Energieausweis Pflicht ist. Doch stimmt das? Die Antwort ist dabei ganz einfach. Leben Sie in einer Eigentumswohnung oder in einem eigenen Haus, besteht keine Pflicht einen Energieausweis zu besitzen. Leider kommt es in letzter Zeit immer wieder vor, dass Hausbesitzer per Anruf dazu gedrängt werden einen Energieausweis erstellen zu lassen. Diese Anrufe sind unzulässig. Sollten Sie einen solchen Anruf erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentrale.
Eine Pflicht zum Besitz eines Energieausweises besteht nur bei Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung. In diesem Fall ist der Hauseigentümer verpflichtet, den Kauf- oder Mietinteressenten einen Energieausweis auf Nachfrage vorzulegen.
Was für ein Energieausweis benötige ich?
Bauantrag vor dem 01.11.1977 | Bauantrag ab dem 01.11.1977 | Neubau | |
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Bis zu 4 Wohneinheiten | Bedarfsausweis | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
Ab 5 Wohneinheiten | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
Mehr als 10 % Leerstand | Bedarfsausweis | Bedarfsausweis | k.A. |
Nichtwohnbereich mit wohnähnlicher Nutzung | Bedarfsausweis | Bedarfsausweis | k.A. |