A-Wert-Messung

Wir überprüfen die Fugendichtheit von Bauteilen

Für die Herstellung einer luftdichten Gebäudehülle ist auch die Dichtheit der Fenster und außenliegender Türen unabdingbar. Die Dichtheit von Fenstern, Fenstertüren und Dachfenstern ist in der DIN 4108-2 (2013) definiert. Je nach Anzahl der Vollgeschosse des Gebäudes werden Fugendurchlässigkeiten in Form von „Klassen“ nach DIN EN 12207-1:2000-06 festgelegt. Für gewöhnlich wird die Dichtheit vom Hersteller definiert und im Werk geprüft. Bei Zweifeln an der Klassifizierung kann der Test am Einbauort wie folgt wiederholt werden.

Auf das zu untersuchende Fenster wird eine Folie mit Lochblende aufgebracht. Mit der im Raum eingebauten Blower Door wird eine Druckdifferenz erzeugt. Durch diesen Druck wölbt sich die Folie langsam nach innen. Die Messung beginnt nachdem der Luftraum gefüllt ist.

Der Volumenstrom, welcher durch die Fensterfugen eindringt, wird mit Hilfe der Lochblende mit definierter Öffnung und der Druckdifferenz vor und nach der Blende ermittelt. Um die Durchlässigkeit der Fugen beurteilen zu können, wird zusätzlich die zugehörige Druckdifferenz am Fenster gemessen. Im Anschluss werden die Ergebnisse mit den Anforderungen der DIN 4108-2 und der Klasseneinteilung der DIN EN 12207 verglichen. Zusätzlich gibt es Anforderungen an die Fugendurchlässigkeit nach DGNB. Für die höchste Punktzahl muss hier die Klasse 4 im Steckbrief „TEC 1.3 Tauwasserschutz der Gebäudehülle“ erreicht werden.